Meine Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist jederzeit neutral, unabhängig und sicher. Ich bin eine erfahrene Pflegeberaterin und führe Beratungseinsätze entsprechend Ihrer persönlichen Situation und Ihres Beratungsbedarfs durch.
Pflegebedürftige, die keine Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes, sondern ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4
und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsbetrag, der für ambulante Pflegesachleistungen durch
Pflegedienste vorgesehen ist, für die Inanspruchnahme von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag verwendet wird.
Mir ist es wichtig, mich bei Beratungsterminen voll und ganz um meine Klienten zu kümmern. So habe ich oftmals nicht die Möglichkeit ans Telefon zu gehen. Nehmen Sie bitte über mein Kontaktformular oder per E-Mail mit mir Kontakt auf. Ich werde Ihnen schnellstmöglich antworten.